Cookie- und Gerätespeicher-Richtlinie
Informationen über Cookies und ähnliche Technologien, die von EZINDRA verwendet werden. Gültig ab 2026-08-15.
1. Geltungsbereich und Einwilligung
Diese Richtlinie gilt für Cookies und ähnliche Technologien, die Informationen auf einem Gerät speichern oder darauf zugreifen, wenn die EZINDRA-Website oder -App verwendet wird.
Unbedingt erforderliche Technologien werden, soweit nach anwendbarem Recht zulässig, eingesetzt, um vom Nutzer angeforderte Funktionen bereitzustellen, die Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten und für seinen Betrieb erforderliche Einstellungen zu speichern. Optionale Analysen und Google-Werbe-/Conversion-Messung werden nicht aktiviert, bevor der Nutzer eine Entscheidung getroffen hat. Die Ablehnung optionaler Zwecke blockiert die Kernfunktionen von EZINDRA nicht.
2. Erforderliche Technologien
Erforderliche Technologien werden nur eingesetzt, soweit dies für Betrieb, Sicherheit und vom Nutzer angeforderte Funktionen erforderlich ist.
- Authentifizierung und Sitzung (Supabase) — hält die sichere Anmeldung und Sitzungserneuerung aufrecht. Authentifizierungs-Cookies können bis zu 400 Tage im Browser verbleiben; die zugrunde liegende Sitzung kann durch Abmeldung, Widerruf oder serverseitigen Ablauf früher enden.
- Sicherheit von Kontovorgängen — kurzlebige EZINDRA-Cookies für Passwortwiederherstellung, Verifizierung sensibler Aktionen und andere temporäre Sicherheitsmechanismen; höchstens 30 Minuten.
- Präferenzen und Anwendungsstatus — Gerätespeicher kann Sprache, Darstellung, Datenschutzentscheidungen und für den Betrieb der App erforderlichen Status speichern. Daten verbleiben, bis die Einstellung geändert, von der App oder dem Nutzer entfernt oder Websitedaten im Browser gelöscht werden; kontobezogene Browserdaten werden bei Abmeldung oder Kontowechsel gelöscht.
- PWA und Offline-Betrieb — Cache-Speicher kann statische App-Dateien und die Offline-Seite behalten, bis sie von der App oder dem Browser ersetzt oder entfernt werden.
3. Analysen — nur mit Einwilligung
Nach Einwilligung in Analysen können PostHog EU Cloud und Google Analytics 4 aktiviert werden. Diese Anbieter können technische und Nutzungsinformationen in dem in der Datenschutzerklärung beschriebenen Umfang erhalten.
- PostHog EU Cloud — Produktanalyse und Diagnostik, einschließlich Heatmaps und maskierter Sitzungswiedergabe. Nach Einwilligung kann PostHog außerdem eine pseudonyme EZINDRA-Kontokennung erhalten, die zur sitzungsübergreifenden Verknüpfung von Analyseereignissen und zur Fehlerdiagnose dient. Analysekennungen können bis zu 365 Tage auf dem Gerät gespeichert werden, sofern die Einwilligung nicht früher widerrufen oder Websitedaten früher gelöscht werden.
- Google Analytics 4 — Messung der Nutzung öffentlicher EZINDRA-Seiten und der Traffic-Quellen. Analysekennungen können bis zu 2 Jahre auf dem Gerät gespeichert werden, vorbehaltlich kürzerer browserseitiger Begrenzungen.
4. Google-Werbe- und Conversion-Messung — separate Einwilligung
Nach separater Einwilligung kann Google Messkennungen und Technologien verwenden, um festzustellen, ob ein Werbebesuch zu einer ausgewählten Conversion geführt hat. Diese Einwilligung aktiviert keine Anzeigenpersonalisierung oder Remarketing.
Die konkreten Google-Mess-Cookies und ihre Laufzeiten hängen von der verwendeten Messfunktion ab. Google veröffentlicht aktuelle Informationen zu Werbe- und Mess-Cookies einschließlich Zwecke und Laufzeiten.
5. Verwaltung und Widerruf der Einwilligung
Nutzer können optionale Entscheidungen jederzeit über die Datenschutzeinstellungen ändern oder widerrufen. Nach Widerruf stoppt EZINDRA die betreffende Messung und entfernt lokale Analysedaten, soweit dies von den eingesetzten Werkzeugen unterstützt wird. Verbleibende Websitedaten können über die Browsereinstellungen entfernt werden.
Das Entfernen notwendiger Technologien kann den Nutzer abmelden, gespeicherte Präferenzen entfernen oder Funktionen einschränken, die Gerätespeicher benötigen. Zwingende Rechte nach anwendbarem lokalen Recht bleiben unberührt.